Mittelalter-Hospitäler in Geschichtsdarstellungen |

Die ältesten Regeln mittelalterlicher Hospitäler

Johanniterregel und Heilig-Geist-Regel gelten seit der Herausbildung der Krankenpflege als aufopferungsvoller und selbstloser Frauenberuf im 19. Jh. als die mittelalterlichen Vorbilder für christliche Caritas bzw. Diakonie. Dabei sind ihr genaues Alter und ihre Entstehungszusammenhänge recht unklar. Regeln von Hospital-Bruderschaften in niederländischen Handelsstädten des späten 12. Jahrhunderts sind dagegen als Originalurkunden erhalten. Die den Kranken zu erweisende Unterstützung und Pflege steht darin nicht in dem liturgischen und asketischen Kontext wie in den Hospitalordensregeln, eher wie gegenseitige Hilfe, die ein reisender Kaufmann zum Beispiel dem andern leistete. Möglicherweise sind die einschlägigen Bestimmungen der bruderschaftlichen Hospitalregeln sogar ursprünglicher als die der Ordensregeln und diese von jenen abgeleitet.

Ausgangspunkt | Die Texte | Gruppierung der Texte nach Wortlautübereinstimmungen | Unterscheidung der verschiedenen Inhalts-Schichten in den Textgruppen | Entwicklungsgeschichte der Inhalte und der Texte | Resümee |

Die Texte vorläufige Übersicht und äußere Eigenschaften

Sammlung | Überlieferung | Form | Gebrauch | Forschungsstand zur Entstehungsgeschichte | Ergebnis |

Forschungsstand zur Entstehungsgeschichte Datierung, Aussteller und Adressaten, Anlässe und Ziele, Nachträgliche Änderungen

Datierung, Entstehungszeit | Beteiligte Personen | Anlässe | Nachträgliche Änderungen | Ausschmückung |

Nachträgliche Änderungen Was eigentlich nicht sein kann ...

Logisch | Paläographisch |

Logisch

Mechelen: 2 Hände?; gerade an den 3 Gelübden Veränderungen! Eichstätt: Rubrikator nimmt Streichungen und Einschübe über der Zeile vor Riga: Änderungen von derselben Hand

Ihr Textaufbau läßt oft ahnen, daß sie nicht in einem Zuge verfaßt sondern im Laufe der Zeit ergänzt und verändert wurden.

ALBERDINGK-THIJM hat das treffend charakterisiert:

Man darf sich nicht darüber wundern, daß in diesem Spitale (gleich in mehreren anderen) die Statuten Jahrzehnte jünger sind als die Stiftung selbst. Derartige Actenstücke gingen leicht verloren, sobald sie keinen aiusdrücklich offiziellen Charakter hatten. Es geschah aber auch, daß die Statuten, allmählich nach ent-sprechendem Bedürfnis gegeben, kein zusammenhängendes Ganzes bildeten. Wir besitzen sogar Statuten aus dem dreizehnten Jahrhun-dert, die gerade so aussehen, als wären sie nicht auf einmal, sondern in kleinen Bruchstücken entworfen und aufgeschrieben worden, ungefähr wie einige Kapitularien Karls des Großen.

Lübeck: Teile geschwärzt

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