Mittelalter-Hospitäler in Geschichtsdarstellungen |

Die ältesten Regeln mittelalterlicher Hospitäler

Johanniterregel und Heilig-Geist-Regel gelten seit der Herausbildung der Krankenpflege als aufopferungsvoller und selbstloser Frauenberuf im 19. Jh. als die mittelalterlichen Vorbilder für christliche Caritas bzw. Diakonie. Dabei sind ihr genaues Alter und ihre Entstehungszusammenhänge recht unklar. Regeln von Hospital-Bruderschaften in niederländischen Handelsstädten des späten 12. Jahrhunderts sind dagegen als Originalurkunden erhalten. Die den Kranken zu erweisende Unterstützung und Pflege steht darin nicht in dem liturgischen und asketischen Kontext wie in den Hospitalordensregeln, eher wie gegenseitige Hilfe, die ein reisender Kaufmann zum Beispiel dem andern leistete. Möglicherweise sind die einschlägigen Bestimmungen der bruderschaftlichen Hospitalregeln sogar ursprünglicher als die der Ordensregeln und diese von jenen abgeleitet.

Ausgangspunkt | Die Texte | Gruppierung der Texte nach Wortlautübereinstimmungen | Unterscheidung der verschiedenen Inhalts-Schichten in den Textgruppen | Entwicklungsgeschichte der Inhalte und der Texte | Resümee |

Die Texte vorläufige Übersicht und äußere Eigenschaften

Sammlung | Überlieferung | Form | Gebrauch | Forschungsstand zur Entstehungsgeschichte | Ergebnis |

Gebrauch

Einrichtung zum Lesen | Vorlese-Gebote |

Vorlese-Gebote

In 13 Hospitalregeln finde ich Bestimmungen darüber, daß sie in einen bestimmten Rhythmus oder beim Eintritt neuer Mitglieder in die Gemeinschaft vorgelesen werden sollen:

https://rosenwelten.de/hist/thema.php?t=69

Weitere Texte sind zum Vorlesen eingerichtet, indem Zwischenüberschriften, Interpunktion eingefügt sind:

Diente das regelmäßige Vorlesen der Verbreitung des Textes, gab es offenbar auch Bestrebungen, seine Verbreitung einzuschränken: Im Templerorden durften nur bestimmte Funktionsträger Exemplare der Regel besitzen, auch bei den Johannitern ist damit zu rechnen, daß Regelexemplare vernichtet worden sind, die man für unvollständig oder unrichtig hielt (Luttrell, Hospitallers' Statutes, S. 12)

© Bernhard Höpfner 2002-2022.