Mittelalter-Hospitäler in Geschichtsdarstellungen |
Johanniterregel und Heilig-Geist-Regel gelten seit der Herausbildung der Krankenpflege als aufopferungsvoller
und selbstloser
Frauenberuf im 19. Jh. als die mittelalterlichen Vorbilder für christliche Caritas bzw. Diakonie. Dabei sind ihr genaues Alter und ihre Entstehungszusammenhänge recht unklar. Regeln von Hospital-Bruderschaften in niederländischen Handelsstädten des späten 12. Jahrhunderts sind dagegen als Originalurkunden erhalten. Die den Kranken zu erweisende Unterstützung und Pflege steht darin nicht in dem liturgischen und asketischen Kontext wie in den Hospitalordensregeln, eher wie gegenseitige Hilfe, die ein reisender Kaufmann zum Beispiel dem andern leistete. Möglicherweise sind die einschlägigen Bestimmungen der bruderschaftlichen Hospitalregeln sogar ursprünglicher als die der Ordensregeln und diese von jenen abgeleitet.
Ausgangspunkt | Die Texte | Gruppierung der Texte nach Wortlautübereinstimmungen | Unterscheidung der verschiedenen Inhalts-Schichten in den Textgruppen | Entwicklungsgeschichte der Inhalte und der Texte | Resümee |
Sammlung | Überlieferung | Form | Gebrauch | Forschungsstand zur Entstehungsgeschichte | Ergebnis |
Sammelmethode | Suchkriterium | Fundgebiete |
In jedem Fall hinzugenommen habe ich Texte, die sich selbst in einer Überschrift als regula, ordo oder ähnlich bezeichnen oder, sofern es Urkunden sind, als Gegenstand der Dispositio etwas wie vitam et mores, modum vivendi oder ähnliches nennen.
Solche, die sich nur als statuta bezeichnen oder deren Dispositio nur etwas wie statuimus, ut… sagen, habe ich hingegen nur dann hinzugenommen, wenn ihr Inhalt ähnlich umfassend ist wie bei den ersteren.
Aus etwas späteren Zeiten, als viele Hospitäler bereits etabliert waren (ab dem mittleren 13., bei den Johannitern auch schon aus dem 12. Jahrhundert) gibt es nämlich eine stetig zunehmende Menge von Spezial-Statuten, um einzelne, meist wirtschaftliche oder rechtliche Fälle zu regulieren. Solche habe ich normalerweise fortgelassen, da sie von den Themen her selten wirklich vergleichbar sind, Vergleiche höchstens zu Feststellungen führen würden wie: A hatte eine solche Regelung, alle anderen nichts dergleichen. So kam es, daß die vorhin in der Einleitung als Arno BORSTs Hauptquelle für die Lebensform Hospitalbrüder erwähnten Statuten des Johanniter-Hospitals zu Jerusalem von 1182 in meiner Arbeit weiter gar nicht mehr vorkommen; solche Bestimmungen hatten eben nur die Johanniter, alle anderen nicht (was gerade nicht dafür spricht, sie als Exempel für eine Lebensform vorzustellen).
© Bernhard Höpfner 2002-2022.