Mittelalter-Hospitäler in Geschichtsdarstellungen |

Die ältesten Regeln mittelalterlicher Hospitäler

Johanniterregel und Heilig-Geist-Regel gelten seit der Herausbildung der Krankenpflege als aufopferungsvoller und selbstloser Frauenberuf im 19. Jh. als die mittelalterlichen Vorbilder für christliche Caritas bzw. Diakonie. Dabei sind ihr genaues Alter und ihre Entstehungszusammenhänge recht unklar. Regeln von Hospital-Bruderschaften in niederländischen Handelsstädten des späten 12. Jahrhunderts sind dagegen als Originalurkunden erhalten. Die den Kranken zu erweisende Unterstützung und Pflege steht darin nicht in dem liturgischen und asketischen Kontext wie in den Hospitalordensregeln, eher wie gegenseitige Hilfe, die ein reisender Kaufmann zum Beispiel dem andern leistete. Möglicherweise sind die einschlägigen Bestimmungen der bruderschaftlichen Hospitalregeln sogar ursprünglicher als die der Ordensregeln und diese von jenen abgeleitet.

Ausgangspunkt | Die Texte | Gruppierung der Texte nach Wortlautübereinstimmungen | Unterscheidung der verschiedenen Inhalts-Schichten in den Textgruppen | Entwicklungsgeschichte der Inhalte und der Texte | Resümee |

Die Texte vorläufige Übersicht und äußere Eigenschaften

Sammlung | Überlieferung | Form | Gebrauch | Forschungsstand zur Entstehungsgeschichte | Ergebnis |

Form Sprachen, Länge, Urkunden- und Plakatformen

Länge und Sprache | Aufbau |

Länge und Sprache

Es gibt ebenso sehr früh schon sehr lange Texte wie es auch von Anfang an schon volkssprachliche neben lateinischen Texten gibt.

Die meisten Sprachversionen hat die Johanniterregel. Cambrai S. Julien, Gent Lepr und Lübeck sind zweisprachig überliefert.

Die ältesten volkssprachlichen (mittelniederländisch) sind: Mechelen (1220.10.) und Gent Lepr (1236) - es sei denn, die afrz. Fassung der Johanniterregel wäre älter.

In manchen Texten ist bestimmt, daß die Regel in der Volkssprache vorzulesen sei: 'Desen brief / es sculdech in diedsch telesene deca/pelán uan den hus of sin uicaris' (1236 Gent Leprose mnld) — 'et ut plene singula capiant in lingua sui idiomatis e

In manchen Texten ist ausdrücklich bestimmt, daß den Neu Eintretenden oder allen Brüdern und Schwestern in bestimmten Abständen die Regel in ihrer Volks-sprache vorzulesen sei.

© Bernhard Höpfner 2002-2022.