Mittelalter-Hospitäler in Geschichtsdarstellungen |
Johanniterregel und Heilig-Geist-Regel gelten seit der Herausbildung der Krankenpflege als aufopferungsvoller
und selbstloser
Frauenberuf im 19. Jh. als die mittelalterlichen Vorbilder für christliche Caritas bzw. Diakonie. Dabei sind ihr genaues Alter und ihre Entstehungszusammenhänge recht unklar. Regeln von Hospital-Bruderschaften in niederländischen Handelsstädten des späten 12. Jahrhunderts sind dagegen als Originalurkunden erhalten. Die den Kranken zu erweisende Unterstützung und Pflege steht darin nicht in dem liturgischen und asketischen Kontext wie in den Hospitalordensregeln, eher wie gegenseitige Hilfe, die ein reisender Kaufmann zum Beispiel dem andern leistete. Möglicherweise sind die einschlägigen Bestimmungen der bruderschaftlichen Hospitalregeln sogar ursprünglicher als die der Ordensregeln und diese von jenen abgeleitet.
Ausgangspunkt | Die Texte | Gruppierung der Texte nach Wortlautübereinstimmungen | Unterscheidung der verschiedenen Inhalts-Schichten in den Textgruppen | Entwicklungsgeschichte der Inhalte und der Texte | Resümee |
Brügge–Gent–Lübeck–Ypern–Kiel | Brüssel–Herentals–Antwerpen–Geel–Aalst–Enghien | Abbeville–Amiens–Noyon–Beauvais | Cambrai–Lessines–Ieper Lepr. | Paris–Troyes–Saint Pol–Angers–Vienne | Oudenaarde–Gent Lepr. | Jerusalem–Rom S. Spirito |
Aufbau | Inhalte |
Geistliche Werke | Gemeinsame Mahlzeiten | Eintritt und Arbeit | Verfehlungen und Strafen | Spezialmitgliedschaft | Erscheinung und Auftreten | Innere Ordnung | Krankenaufnahme |
{Eintritt}: In Gent wird zuerst der Auszug nach beendeter Probezeit und dann der endgültige Eintritt mit Profeß geregelt, sonst überall ist die Reihenfolge umgekehrt. post professionem factam] hier über durchstrichenem postea mutata sententia; im Textfluß BRG2 LÜB KIE; man wollte es professio nennen; in Gent heißt es auch so.
{Aufnahme und Speisung der peregrini und der Kranken}: caritatiue, ein nicht gerade gleichgültiges Adverb zu recipiatur. vgl JER: et ibi quasi dominus secundum posse domus omni die antequam fratres eant pransum caritative reficiantur - GEN [481—484]: caritas eiusdem loci materfamilias providebit ei ad comedendum — BRG hatte noch gar nicht gesagt, wer den armen Gästen Essen gibt, nur daß: dabitur ei ad comedendum — BRGg hat das, wenn auch nicht ganz wortgleich, über der Zeile nachgetragen: caritas eiusdem domus providebit, und BRG2 hat es in den Textfluß eingefügt - 579 commode!!!
© Bernhard Höpfner 2002-2022.