Mittelalter-Hospitäler in Geschichtsdarstellungen |

Die ältesten Regeln mittelalterlicher Hospitäler

Johanniterregel und Heilig-Geist-Regel gelten seit der Herausbildung der Krankenpflege als aufopferungsvoller und selbstloser Frauenberuf im 19. Jh. als die mittelalterlichen Vorbilder für christliche Caritas bzw. Diakonie. Dabei sind ihr genaues Alter und ihre Entstehungszusammenhänge recht unklar. Regeln von Hospital-Bruderschaften in niederländischen Handelsstädten des späten 12. Jahrhunderts sind dagegen als Originalurkunden erhalten. Die den Kranken zu erweisende Unterstützung und Pflege steht darin nicht in dem liturgischen und asketischen Kontext wie in den Hospitalordensregeln, eher wie gegenseitige Hilfe, die ein reisender Kaufmann zum Beispiel dem andern leistete. Möglicherweise sind die einschlägigen Bestimmungen der bruderschaftlichen Hospitalregeln sogar ursprünglicher als die der Ordensregeln und diese von jenen abgeleitet.

Ausgangspunkt | Die Texte | Gruppierung der Texte nach Wortlautübereinstimmungen | Unterscheidung der verschiedenen Inhalts-Schichten in den Textgruppen | Entwicklungsgeschichte der Inhalte und der Texte | Resümee |

Unterscheidung der verschiedenen Inhalts-Schichten in den Textgruppen den inneren Zusammenhang der Texte freilegen

Brügge–Gent–Lübeck–Ypern–Kiel | Brüssel–Herentals–Antwerpen–Geel–Aalst–Enghien | Abbeville–Amiens–Noyon–Beauvais | Cambrai–Lessines–Ieper Lepr. | Paris–Troyes–Saint Pol–Angers–Vienne | Oudenaarde–Gent Lepr. | Jerusalem–Rom S. Spirito |

Brügge–Gent–Lübeck–Ypern–Kiel Hansestädte

Aufbau | Inhalte |

Inhalte

Geistliche Werke | Gemeinsame Mahlzeiten | Eintritt und Arbeit | Verfehlungen und Strafen | Spezialmitgliedschaft | Erscheinung und Auftreten | Innere Ordnung | Krankenaufnahme |

Spezialmitgliedschaft

Die beiden letzten Kapitel in Brügge über {Verheiratete} einerseits und separat Wohnende Reiche andererseits, sind in Gent ein einziges Kapitel: Dessen zweiter Teil setzt nicht wie das zweite in Brügge mit Item ein und thematisiert reiche Leuten, die mit Brüdern und Schwestern zusammenleben möchten, sondern knüpft einfach an das Keuschheits-Versprechen an, das Verheiratete ablegen mußten: wer das nicht leisten will oder kann, soll sich sein eigenes Häuschen neben dem Hospital bauen und dort auf seine Art leben und nur einen Teil seines Besitzes dem Hospital abtreten. Die Genter Formulierung ita tamen si deinceps … hat BRGg in Brügge im Anschluß an die Zufügung von BRGf in die letzte Leerzeile eingefügt und den verbliebenen Zeilenrest mit zwei weiteren Genter Kapiteln gefüllt. So ist, was in Gent am Ende steht, in Brügge zwischen die beiden letzten Kapitel geraten — und auch bei der Neufassung an dieser Stelle belassen worden.

Laqua, Bruderschaften und Hospitäler, S 271f. über Brüsseler Verhältnisse: die Einschränkung auf Besitz- und Kinderlose jenseits gebärfähigen Alters bedeutete: Leute ohne eigene Altersversorgung, als solche Bewohner des Brxer HlGHosp bereits 1195 v Hz v Brab Steuerbefreiungsprivileg. Bauliche Differenzierungen innerhalb des Hospitals: mansiones infra septa

Frank, Seelenheil, 219 bei Anm 15

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