Siegfried REICKES und Walther SCHÖNFELDS Beiträge zur Geschichte der Hospitäler sind als erste ganz aus der und für die akademische Forschung entstanden. Sie stammen beide aus der Schule des Berliner Kirchenrechtshistorikers Ulrich STUTZ (1868-1938).
Walther SCHÖNFELD
Die Xenodochien in Italien und Frankreich im frühen Mittelalter. Von Herrn Privatdozenten Dr.jur. -, Gerichtsassessor a.D. in Breslau
in: ZRG (43 =) Kan. 12 (1922) S. 1-54
Siegfried REICKE
Das deutsche Spital und sein Recht im Mittelalter
l: Das deutsche Spital. Geschichte und Gestalt
2: Das deutsche Spitalrecht
von Dr.jur. -, Bayer. Staatsanwalt a.D. und Privatdozenten für deutsches und Kirchenrecht an der F.-W.-Univ. zu Berlin
(Kirchenrechtliche Abhandlungen. Begr.u.hg.v. ... U.Stutz ..., 111-112.113-114
Stuttgart: Enke 1932. ND Amsterdam 1961
Schönfeld behandelt die Entwicklung der Hospitäler zu eigenen Rechtspersönlichkeiten im frühen Mittelalter, im Spannungsfeld zwischen römischem Recht und germanischen Vorstellungen. Formal ähnlich wie 1911 der Bauhistoriker Dunaj, spricht Schönfeld nicht von einer Geschichte der Hospitalstiftungen o.a., sondern von der Geschichte des Gedankens der Stiftung, der sich hier und da in der Hospitalgeschichte zeigen lasse.
Reicke gibt im ersten Band eine Übersicht über die mittelalterliche deutsche Hospitalgeschichte, aber nur in der Absicht, daraus im zweiten Band den "systematischen Aufbau des deutschen Spitalrechts" abzuleiten. Diese Spezialisierung, die Reicke selbst deutlich genug betont,[8] ist von späteren Darstellungen in anderen Forschungstraditionen oft übersehen und Reicke als "das" Handbuch der mittelalterlichen Hospitalgeschichte überhaupt mißdeutet worden. Als erster nahm Reicke eine systematische Materialauswertung für seine Abhandlung vor, er ging alle bis dahin gedruckten deutschen Urkundensammlungen durch. Bezüglich der Hospitalgeschichte besteht seine Leistung dann in einer Klassifizierung der mittelalterlichen Hospitäler nach ihren Gründern und denen, die über sie zu bestimmen hatten. Diese Einteilung dient vielfach als Rahmen, in den lokale Hospitalgeschichten eingepaßt werden.[9] Reickes besondere These ist, daß im 13.-14. Jahrhundert ein großer Kampf zwischen Kirche und Kommunen um die Befugnis über die Spitäler stattgefunden habe, in dem die Kommunen gewöhnlich gesiegt hätten: der Prozeß der "Kommunalisierung".
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